9. März 2021

Nachhaltigkeit und Transparenz

Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema!
Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen bei den von uns vermittelten Produkten individuell und persönlich.
Aktuell können diese gut bei fondsgebundenen Produkten durch die Auswahl von ESG-konformen Investmentfonds dargestellt werden. Im Rahmen der individuellen Beratung weisen wir auf erkennbare Vor- bzw. Nachteile hin.
Bei sonstigen Versicherungsprodukten ist derzeit die Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im Hinblick auf deren Kapitalstock häufig noch nicht möglich.
Für die Vermittlung von nachhaltigen Kapitalanlagen erhalten wir – und vergüten – regelmäßig die gleichen Vergütungssätze wie für andere Kapitalanlagen auch.

Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)
Wenn wir mit unserem Kunden über ein kapitalbildendes Produkt der dritten Schicht, ein sogenanntes Versicherungsanlageprodukt, sprechen gilt folgendes:
Für Versicherungsanlageprodukte schreibt die Transparenzverordnung (TVO) eine Entscheidung des Versicherungsmaklers vor, ob dieser Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung mit einbezieht oder nicht. Dabei geht es insbesondere um eine Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Rendite. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken tendenziell negativ auf die Rendite auswirken. Indem Nachhaltigkeitsrisiken bei der Produktauswahl berücksichtigt werden, kann ein solcher negativer Effekt reduziert oder gar vermieden werden.
In unsere Beratung beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich nicht mit ein, da wir dies nicht für beratungsrelevant halten. Wir gehen vielmehr davon aus, dass Nachhaltigkeitsrisiken bereits auf Anbieterebene berücksichtigt werden und dies in den vorvertraglichen Informationen der Anbieter entsprechend dargelegt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird hierzu in den vorvertraglichen Informationen des Anbieters eine entsprechende Erläuterung erfolgen.
Eine individuelle Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt daher grundsätzlich nicht.