Für die Unverfallbarkeit eines Rentenanspruchs aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es mannigfaltige Grundlagen. Das Gleiche gilt für die Rente an sich. Mit individuell erstellten Gutachte kann ein entsprechender Unverfallbarkeitsanspruch oder die Rentenhöhe angefochten und gegebenenfalls korrigiert werden.