7. Mai 2018

Zeitwertkonten

Dieses Instrument ist sowohl für die Flexibilisierung der Arbeitszeit, als auch zur betrieblichen Altersvorsorge einsetzbar. Es gibt hinsichtlich der Ein- und Auszahlungen keinerlei gesetzlich vorgeschriebene Mindest- oder Höchstbeträge.

Im Rahmen eines Workshops erarbeitet die WBR Dr. Radberg & Partner GmbH eine fundierte Entscheidungsgrundlage, richtet ein bedarfsgerechtes Modell ein und sorgt für dessen laufende Betreuung.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter.