7. Mai 2018

Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von leitenden Mitarbeitern und Familienangehörigen

Nur wer sozialversicherungspflichtig ist hat auch Anspruch auf eine staatliche Leistung (beispielsweise bei Erwerbsminderung). Es gibt jedoch wirtschaftlichere Möglichkeiten der Altersvorsorge bzw. der Krankenversicherung als die gesetzlichen Kassen.

Die WBR Dr. Radberg & Partner GmbH prüft und gibt gegebenenfalls entsprechende Gutachten in Auftrag, die zu einer Befreiung der Sozialversicherungspflicht führen und fordern Ihre eingezahlten Beiträge zur alternativen – wesentlich ertragreicheren – Anlage zurück. Denn es besteht das Risiko, jahrelang Beiträge abgeführt zu haben, ohne dass daraus ein vollständiger Leistungsanspruch entsteht.

 

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