7. Mai 2018

Berechnung von Anpassungsbeträgen gemäß §16 BetrAVG

Der Gesetzgeber schreibt alle drei Jahre eine Überprüfungspflicht des Arbeitgebers und mögliche Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vor. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers zu berücksichtigen.

Die WBR Dr. Radberg & Partner GmbH dokumentiert für Sie bzw. Ihr Unternehmen die vorgenommene Überprüfung und ermittelt den etwaigen Anpassungsbedarf. Zudem werden Ihnen notwendigen Handlungsempfehlungen mitgeteilt und auch bis zu vollständigen Umsetzung begleitet.

 

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